Bewährungskonzept und Stadionverbotskommission

Bewährungskonzept

Im Februar 2000 wurde auf Initiative des Fanprojekts das Bewährungskonzept ins Leben gerufen. In Absprache mit dem Sicherheitsbeauftragten und den Fanbeauftragten von Bayer 04 Leverkusen sowie den zuständigen Szenekundigen Beamten der Polizei Leverkusen wird Fans, gegen die ein Stadionverbot ausgesprochen wurde, unter bestimmten Auflagen die Möglichkeit geboten, ihr Stadionverbot durch aktive Teilnahme zu verkürzen. Als Grundbedingung des Projekts gilt der Entschluss jedes Einzelnen, sein problematisches Verhalten am Spieltag zu verändern und nicht mehr negativ in Erscheinung zu treten. Eine deutliche Distanzierung von problematischem Verhalten muss erkennbar sein und ist feste Voraussetzung zur Teilnahme im Rahmen des Bewährungskonzeptes.

Die Projektaufsicht obliegt dem Verein Bayer 04 Leverkusen, der Polizei und dem Fanprojekt und der Fanbetreuung, die auch gemeinsam über eine mögliche Teilnahme und evtl. Bewährung entscheiden. Alle Fälle werden einzelfallbezogen behandelt und ausgesprochen. Diesbezüglich finden regelmäßige Treffen zum Austausch und Beratung zwischen den beteiligten Institutionen statt. An diesen Treffen können weiterhin die betreffenden Personen selber teilnehmen, um ihre Sichtweise darzulegen.

Jeder Fan, der beabsichtigt an diesem Projekt teilzunehmen, erklärt mit den Bedingungen einverstanden zu sein. Ein Verstoß während der Projektdauer, d. h. ein „Rückfall in seine einstigen Aktivitäten“ führt zu einem sofortigen Ausschluss aus dem Projekt. Ebenso tritt ein sofortiger Bewährungswiderruf des Stadionverbotes in Kraft.

 

Stadionverbotskommission

Das Bewährungskonzept wurde zu Beginn der Saison 2014/2015 zusätzlich durch das Einrichten einer Stadionverbotskommission ergänzt. In dieser wird nach den Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten demjenigen, dem ein Stadionverbot droht, die Möglichkeit gegeben, persönlich Stellung zu beziehen. Dies kann schriftlich und persönlich erfolgen. Die Kommission berät über die angehörten Fälle und spricht eine Empfehlung aus. Die endgültige Entscheidung trifft weiterhin der Stadionverbotsbeauftragte. Weitere Teilnehmer sind jeweils ein Mitarbeiter der Fanbetreuung von Bayer 04, ein Fanprojektmitarbeiter sowie eine unabhängige Person aus der Jugendseelsorge.

Die Stadionverbotskommission stellt eine nachvollziehbare und transparentere Form des Umgangs mit Stadionverboten dar und richtet sich in erster Linie an Personen, welche das erste Mal im Fußballzusammenhang am Spieltag aufgefallen sind. In der Fanszene von Bayer 04 Leverkusen haben sich beide Konzepte mittlerweile bewährt und sind ein fester Bestandteil der sozialpädagogischen Fanarbeit geworden. Die Transparenz der Vorgänge und der nachvollziehbare Umgang mit einer bestimmten Sachlage tragen in hohem Maße zu einer Förderung der positiven Beziehungen zwischen den Fans und den beteiligten Institutionen bei.