Stadionverbotskommission und Bewährungskonzept

Stadionverbotskommission

Zur weiteren Stärkung von Transparenz und Fairness wurde zu Beginn der Saison 2014/2015 die Stadionverbotskommission eingeführt. Sie bietet Personen, denen ein Stadionverbot droht, die Möglichkeit, sich persönlich oder schriftlich zu den Vorwürfen zu äußern.

Ziele & Zusammensetzung

Die Kommission orientiert sich an den bundesweiten Richtlinien zum Umgang mit Stadionverboten. Sie setzt sich zusammen aus:

  • dem Stadionverbotsbeauftragten von Bayer 04 Leverkusen (entscheidende Instanz),

  • dem Sicherheitsbeaufrtragten von Bayer 04 Leverkusen
  • einem Mitarbeitenden der Fanbetreuung,

  • einem Vertreter des Fanprojekts

Nach Anhörung und Beratung spricht die Kommission eine Empfehlung aus – die endgültige Entscheidung obliegt dem Stadionverbotsbeauftragten.

Fokus auf Erstauffällige

Die Kommission richtet sich vor allem an Personen, die zum ersten Mal im Zusammenhang mit Fußballspielen auffällig geworden sind. Dies schliesst jedoch nicht aus, dass auch Menschen, die bereits in der Vergangenheit auffällig waren, trotzdem die Möglichkeit erhalten, persönlich vor der Kommission vorzusprechen. Das Ziel ist ein transparentes, nachvollziehbares Verfahren, das sowohl pädagogische als auch soziale Aspekte berücksichtigt.

Hier findet Ihr die aktuellen Stadionverbotsrichtlinien vom DFB: 

https://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/306070-stadionverbote.pdf

Bewährungskonzept

Im Februar 2000 wurde auf Initiative des Fanprojekts Leverkusen das Bewährungskonzept ins Leben gerufen. In enger Abstimmung mit dem Sicherheitsbeauftragten und den Fanbeauftragten von Bayer 04 Leverkusen sowie den zuständigen szenekundigen Beamten der Polizei Leverkusen bietet das Konzept Fans mit Stadionverbot die Möglichkeit, dieses unter bestimmten Auflagen zu verkürzen.

Ziel des Konzepts

Grundvoraussetzung für eine Teilnahme ist die ehrliche Bereitschaft zur Verhaltensänderung. Die betroffene Person muss sich klar und erkennbar von vorherigem, problematischem Verhalten distanzieren. Ziel ist es, eine positive Entwicklung zu fördern und künftig nicht mehr negativ am Spieltag aufzufallen.

Ablauf & Teilnahme

Die Entscheidung über eine mögliche Teilnahme erfolgt gemeinschaftlich durch den Verein Bayer 04, das Fanprojekt und die Fanbetreuung. Jeder Fall wird individuell bewertet. Es finden regelmäßige Treffen zur Beratung und zum Austausch zwischen den beteiligten Institutionen statt. Die betroffenen Fans haben dabei die Möglichkeit, ihre Sichtweise persönlich oder schriftlich einzubringen.

Mit der Teilnahme am Projekt verpflichtet sich jede*r Teilnehmende zur Einhaltung der vereinbarten Auflagen. Ein Rückfall oder erneutes Fehlverhalten führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Projekt sowie zum unmittelbaren Widerruf der Bewährung und der Reaktivierung des Stadionverbots.

Fester Bestandteil der Fanarbeit

Sowohl das Bewährungskonzept als auch die Stadionverbotskommission haben sich in der Fanarbeit von Bayer 04 Leverkusen etabliert. Sie sind fester Bestandteil der sozialpädagogischen Fanarbeit und leisten einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Dialogs und Vertrauens zwischen Fans und Institutionen.

Die klare Struktur und transparente Kommunikation stärken das Verständnis für Maßnahmen wie Stadionverbote und ermöglichen es Betroffenen, Verantwortung zu übernehmen und sich aktiv mit ihrem Verhalten auseinanderzusetzen.